Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. In der Schweiz ist die Beisetzung eines Leichnam in die Erde nur in einem Sarg und auf einem
Friedhof gestattet. Die Ruhedauer kann je nach Friedhof unterschiedlich sein. Auf den meisten Friedhöfen ist eine Grabruhedauer von 25 Jahre vorgesehen.