Um eine Bestattung durchführen zu dürfen, muss dem Standesamt des Sterbeortes der Sterbefall gemeldet werden. Eine ärztliche Todesbescheinigung muss ausgestellt werden. Die Unterlagen variieren je nach Familienstand des Verstorbenen. Bei verheirateten oder verwitweten Personen ist es gut, wenn das Familienbüchlein vorhanden ist. Bei ledigen Personen wird der Niederlassungsausweis verlangt.